Die Seelsorge gehört zu den Aufgaben der Gefängnisse selber. Der Kanton Bern hat, wie alle Kantone der Schweiz, diese Aufgabe den Kirchen übertragen. Im Kanton Bern ist die Stellung der Gefängnisseelsorge in der Strafvollzugsordnung verankert. Rechte und Pflichten der Gefängnisseelsorge sind in den entsprechenden Richtlinien festgelegt.
Die Gefängnisseelsorge ist ein anerkannter, wichtiger Bestandteil des Strafvollzugs, und die Arbeit der Seelsorgenden – auch ihre Kooperation mit den anderen Mitarbeitenden der Institutionen – wird als wichtige Dimension der Betreuung geschätzt.
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